1-%-Regel oder Fahrtenbuch? So rechnest du 2026
Wer einen Firmenwagen auch privat fährt, versteuert einen geldwerten Vorteil. Pauschal mit der 1-%-Regel oder genau mit dem Fahrtenbuch: Welche Methode günstiger ist, hängt von wenigen Zahlen ab.
Kurz: Die 1-%-Regel setzt pro Monat 1 % des Bruttolistenpreises an, dazu 0,03 % je Kilometer zur Arbeit. Das Fahrtenbuch setzt den tatsächlichen Privatanteil an den echten Kosten an. Bei wenig Privatfahrten, teurem Listenpreis oder altem Auto ist das Fahrtenbuch fast immer günstiger, macht aber Arbeit und muss lückenlos sein.
So funktioniert die 1-%-Regel
- Privatnutzung: 1 % des inländischen Bruttolistenpreises bei Erstzulassung (inklusive Sonderausstattung, abgerundet auf volle 100 €) pro Monat.
- Weg zur Arbeit: zusätzlich 0,03 % des Listenpreises je Entfernungskilometer und Monat. Wer nur an wenigen Tagen fährt, kann stattdessen 0,002 % je Kilometer und tatsächlicher Fahrt ansetzen (höchstens 180 Tage).
- Elektroauto: 0,25 % statt 1 %, wenn der Listenpreis höchstens 100.000 € beträgt (Anschaffung nach dem 30.06.2025). Darüber 0,5 %.
- Plug-in-Hybrid: 0,5 %, wenn er die gesetzlichen Bedingungen erfüllt (für Neuwagen ab 2025: mindestens 80 km elektrische Reichweite oder höchstens 50 g CO₂/km).
Der Vorteil kann nie höher sein als die tatsächlichen Kosten des Fahrzeugs (Kostendeckelung).
So funktioniert das Fahrtenbuch
Alle Kosten des Jahres werden addiert: Abschreibung, Leasing, Kraftstoff oder Strom, Versicherung, Steuer, Werkstatt. Dann wird der Anteil der privaten Kilometer (einschließlich der Fahrten zur Arbeit) an allen gefahrenen Kilometern ermittelt. Dieser Anteil der Kosten ist der geldwerte Vorteil. Dafür muss jede Fahrt im Fahrtenbuch stehen: Datum, Kilometerstand, Ziel, Zweck, Geschäftspartner.
Rechenbeispiel
Verbrenner, Listenpreis 50.000 €, 20 km zur Arbeit an 220 Tagen, 30.000 km im Jahr, davon 3.000 km privat, Gesamtkosten 12.000 € im Jahr.
| Methode | Rechnung | Geldwerter Vorteil pro Jahr |
|---|---|---|
| 1-%-Regel | 1 % × 50.000 € × 12 = 6.000 € 0,03 % × 50.000 € × 20 km × 12 = 3.600 € | 9.600 € |
| Fahrtenbuch | Privat 3.000 km + Arbeitsweg 8.800 km (20 km × 2 × 220) = 11.800 km 11.800 / 30.000 = 39,3 % von 12.000 € | 4.720 € |
Der Unterschied von fast 4.900 € wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Bei 42 % sind das rund 2.000 € Steuer im Jahr weniger. Bei einem Elektroauto mit 0,25 % sähe die Rechnung ganz anders aus: Dann lohnt sich das Fahrtenbuch nur selten.
Faustregeln
- Fahrtenbuch prüfen bei: wenig Privatfahrten, hohem Listenpreis, gebrauchtem oder abgeschriebenem Auto, vielen Dienstfahrten.
- 1-%-Regel meist besser bei: vielen Privatfahrten, Elektroauto mit 0,25 %, keine Zeit für lückenlose Einträge.
- Entscheidung je Fahrzeug und für das ganze Jahr. Wer im Januar unsicher ist, führt das Fahrtenbuch probeweise: Fehlt es, bleibt die 1-%-Regel.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung. Die Werte gelten nach Stand Oktober 2026; im Einzelfall eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater fragen.
Rechtsgrundlagen
- § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG (1-%-Regel, Elektro- und Hybridfahrzeuge, Fahrtenbuchmethode)
- § 8 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 EStG (Arbeitnehmer, 0,03 % und 0,002 %)
- R 8.1 Abs. 9 LStR (Fahrtenbuch, Kostendeckelung)
Häufige Fragen
Wann lohnt sich ein Fahrtenbuch statt der 1-%-Regel?
Meist dann, wenn du den Firmenwagen wenig privat nutzt, der Listenpreis hoch ist, das Auto schon älter oder abgeschrieben ist oder der Weg zur Arbeit kurz ist. Im Beispiel unten halbiert das Fahrtenbuch den geldwerten Vorteil fast.
Wie viel Prozent gelten 2026 für Elektroautos?
0,25 % des Bruttolistenpreises pro Monat, wenn der Listenpreis höchstens 100.000 € beträgt (für Fahrzeuge, die nach dem 30.06.2025 angeschafft wurden; davor galt 70.000 €). Darüber und für begünstigte Plug-in-Hybride gelten 0,5 %.
Kann ich im laufenden Jahr vom Fahrtenbuch zur 1-%-Regel wechseln?
Nein, die Methode gilt für das ganze Kalenderjahr und je Fahrzeug. Ein Wechsel ist zum Jahreswechsel oder beim Wechsel des Fahrzeugs möglich.
Was passiert, wenn das Finanzamt mein Fahrtenbuch nicht anerkennt?
Dann wird nachträglich die 1-%-Regel angewendet, oft mit Nachzahlung. Deshalb muss das Fahrtenbuch zeitnah, vollständig und unveränderbar geführt sein.
Gilt die 1-%-Regel auch für Selbständige?
Nur wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Sonst wird der Privatanteil anders ermittelt, zum Beispiel per Fahrtenbuch oder Schätzung.
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